Die vorliegende Arbeit beschaftigt sich mit der Zulassigkeit von Angeboten zu gemeinnutziger Arbeit unter Drohung mit unterhaltsbeschrankenden Massnahmen. Die massgebliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird analysiert und widerlegt. Es wird nachgewiesen, dass die Heranziehung von Sozialhilfeempfangern zu gemeinnutziger Arbeit in der Mehraufwandsentschadigungsvariante gegen geltendes Sozialhilferecht verstosst. Die mangelnde Gesetzesformigkeit des Arbeitsansinnens fuhrt zugleich zu einem Verstoss gegen das Arbeitszwangsverbot des Grundgesetzes."