Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht / Sonstiges, Note: "-," Ostfalia Hochschule f r angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenb ttel (Institut f r Europ isches und Internationales Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Europ isches Vergaberecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Gem Art. 17 der neuen EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG (VKR) und ebenso nach Art. 18 der Europ ischen Richtlinie 2004/17/EG (SKR) sind Dienstleistungskonzessionen vom Geltungsbereich des sekund ren Europ ischen Vergaberechts, insbesondere von der Anwendung der o. g. Europ ischen Vergaberichtlinien, ausgenommen. Dennoch hat ein ffentlicher Auftraggebernach gem der Rechtsprechung des Europ ischen Gerichtshofes das Diskriminierungsverbot, das Transparenzgebot, das Gebot der Wettbewerbsoffenheit und die M glichkeit der Nachpr fung, alles Grunds tze des Europ ischen Prim rrechtes, bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen einzuhalten. Gem dem Urteil vom 13.10.2005 des EuGH ist im Fall der Vergabe einer Dienstleistungskonzession eine Ausschreibung erforderlich, um den Anforderungen der Art. 49 (Niederlassungsrecht) und Art. 56 (Dienstleistungsfreiheit) des AEUV und den Grunds tzen der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz Rechnung zu tragen. Letztlich f hrt die Rechtsprechung des EuGH doch zur Verpflichtung, ein Vergabeverfahren durchzuf hren, welches allerdings nicht den Europ ischen Vergaberichtlinien unterf llt. Folgerichtig sind unverzichtbar: Ausschreibung (alle Verfahren zul ssig) Vorherige Ver ffentlichung (Transparenz) Beteiligung mehrerer Bieter und deren Gleichbehandlung