Im Bereich der Benutzung offentlicher Einrichtungen steht es im pflichtgemassen Ermessen der Verwaltung, das Benutzungsverhaltnis offentlich-rechtlich oder privatrechtlich zu …
Im Vordergrund steht die organisatorische und (privat-)rechtliche Verselbstandigung bis dahin offentlich-rechtlich organisierter Einheiten. Dabei werden zunachst die …